Fotoshooting mit VIMTEC und der Feuerwehr Großschönau/Waltersdorf
Foto­shoo­ting mit VIM­TEC und der Feu­er­wehr Großschönau/Waltersdorf
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Das war die GPEC 2016
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22. Juni 2016

Mit der VIM­TEC MBE 1500 unter­wegs. Was muss beach­tet werden?

Mit der VIMTEC MBE 1500 unterwegs. Was muss beachtet werden?

Mit der VIM­TEC MBE 1500 ist man auf deut­schen Auto­bah­nen und Kraft­fahrt­stra­ßen dank der 100 km/h Zulas­sung schnel­ler unter­wegs als ein LKW. Um einen Anhän­ger mit die­ser Geschwin­dig­keit trans­por­tie­ren zu dür­fen, sind aller­dings eini­ge Vor­aus­set­zun­gen zu erfüllen.

Das Zug­fahr­zeug muss ABS besit­zen. Die Rei­fen des Anhän­gers müs­sen jün­ger als 6 Jah­re und min­des­tens für 120 km/h aus­ge­legt sein. Sofern der Anhän­ger, wie bei der MBE üblich, mit Brem­sen und Stoß­dämp­fern aus­ge­stat­tet ist, darf die­ser bis zu 1,1-mal mehr wie­gen als das Zug­fahr­zeug. Für eine zusätz­li­che Sta­bi­li­sie­rung der MBE beim Trans­port wur­de eine Anti­sch­lin­ger­kupp­lung ein­ge­baut. Alu­mi­ni­um­fel­gen lie­fern im Gegen­satz zu den übli­chen Stahl­fel­gen eben­falls eine ruhi­ge­re Fahrt und kön­nen auf Wunsch ein­ge­baut werden.

Zu guter Letzt ist an der Rück­sei­te des Anhän­gers die von der Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de aus­ge­ge­be­ne und gesie­gel­te 100 km/h-Pla­ket­te anzubringen.

Eine wei­te­re Vor­aus­set­zung, um die VIM­TEC MBE 1500 trans­por­tie­ren zu kön­nen, ist das Vor­han­den­sein des rich­ti­gen Führerscheins.

Da die MBE voll aus­ge­stat­tet ca. 2,5 t wiegt, ist ihr Trans­port mit einem nor­ma­len Klas­se B Füh­rer­schein nicht erlaubt. Die Füh­rer­schein­klas­se BE oder die alte Klas­se 3 ist hier jedoch aus­rei­chend. Mit der Klas­se BE darf eine Kom­bi­na­ti­on aus einem Zug­fahr­zeug der Klas­se B und einem Anhän­ger gefah­ren wer­den, sofern die zuläs­si­ge Gesamt­mas­se des Anhän­gers 3,5 t nicht über­steigt. Der Anhän­ger­füh­rer­schein BE kos­tet inklu­si­ve Prü­fungs­fahrt nur etwa 500 €. Dies ist jedoch von Regi­on zu Regi­on unterschiedlich.

Ein Anhän­ger und so auch die MBE muss zudem bei der Kfz-Zulas­sungs­stel­le zuge­las­sen wer­den. Seit eini­gen Jah­ren muss dies auch nicht mehr in Kom­bi­na­ti­on mit einem gewis­sen Zug­fahr­zeug gesche­hen. Daher kann ein Anhän­ger mit jedem Pkw gezo­gen wer­den, der die ein­zu­hal­ten­den Anfor­de­run­gen erfüllt.

Quel­len: www.bussgeldkatalog.org, www.tuev-sued.de, www.schaffenwir.de